easyLIMITED Blog

Tips, Trends und Themen für Small Business Entrepreneure

Was ist eigentlich ein Kleinunternehmer?

3. Dezember 2010

Ein Kleinunternehmer ist, wie der Name schon andeutet, kein Großunternehmer. Ob es zwischen beiden dann allerdings einen einen Unterschied gibt, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet ab. Klein und Groß unterscheiden sich also nicht immer und zwangsläufig, sondern es kommt ganz darauf an, in welchen Rechtsgebiet man sich bewegt.

Dem Gewerbeamt etwa ist es egal, ob ein Gewerbetreibender klein oder groß ist. Ein Gewerbetreibender ist hier Gewerbetreibener. Anders sieht es aus im Steuerrecht und auch im Handelsgesetzbuch (HGB), das etwaige Eintragungen in das deutsche Handelsregister regelt. Hier kommt es auf den jährlichen Gewinn bzw. Umsatz an, wobei es die Vokabel Kleinunternehmer im HGB auch nicht gibt, sondern es wird hier zwischen Einzelnunternehmer und dem (eigentragenen) Kaufmann unterschieden.

Den echten Kleinunternehmer,  finden man nur im Umsatzsteuergesetzt und dort in Paragraf § 19 UStG, der so genannten Kleinunternehmerregelung. Sie besagt, dass Kleinunternehmer es sich aussuchen können, ob Sie die Mehrwertsteuer in Rechungen ausweisen und kassieren oder nicht. Um diese Wahl zu haben, darf man bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten.

Den echten Kleinunternehmer gibt es also nur im Steuerrecht und ansonsten gar nicht, oder er heißt dann anders.

Anspruch auf Steuernnummer

3. Dezember 2010

Bei der Erteilung einer Steuernummer, insbesondere auch bei Limiteds, kommt es zuweilen vor, dass das Finanzamt sich ziert. Dies passt nicht, jenes behagt auch nicht, wie das halt so ist in deutschen Beamtenstuben von Kiel bis München.

Allerdings: Jeder Unternehmer hat einen Anspruch auf Steuernummer. Wer danach in Gesetzestexten sucht, wird allerdings nicht finden, denn es gibt keine direkte Rechtsvorschrift. Indirekt ergibt sich aber ein Anspruch aus der Pflicht eine Steuernummer in Rechnungen anzugeben (§ 14 UStG), womit eine Steuernummer die Voraussetzung dafür ist, überhaupt tätig werden zu können.

Verweigert das Finanzamt die Zuteilung einer Steuernummer, kame dies einem Tätigkeitsverbot gleich, was das Grundrecht auf Berufsfreiheit einschränken würde. So sieht es jedenfalls der Bundesfinanzhof, der seine Ansicht in einem Urteil .. (BHF, 26.02.2008, Az.: II B 06/08).

Sollte das Finanzamt also eine Steuernummer verweigern, so kann man auf diesen Beschluss verweisen.

Mythos Stammkapital

27. September 2010

Welches Stammkapital soll man nehmen? Wie halten es die Anderen? Viele Kunden sind bei der Bestellung einer Limited am Rätseln und verunsichert, mit welchem Stammkapital Sie Ihre neue Firma ausstatten sollen. Die Antwort: Es spielt keine besonders große Rolle, denn das Stammkapital alleine sagt über die finanziellen Verhältnisse einer Firma kaum etwas aus. 

Der Grund: Bei der Gründung einer Gesellschaft zeichnet jeder Gesellschafter eine bestimmte Anzahl von Anteilscheinen und bezahlt dafür den nominellen Gegenwert an die Gesellschaft. Die Einzahlungen aller Gesellschafter ergeben in Summe das Stammkapital der Gesellschaft, das dann für Betriebsausgaben zur freien Verfügung steht. 

Das Stammkapital selbst hat allerdings nichts mit der Haftung zu tun, denn auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet grundsätzlich Gläubigern gegenüber unbeschränkt. Lediglich die Haftung der Inhaber ist beschränkt. Die Gesellschaft haftet nicht - wie oft angenommen - nur bis zur Höhe Ihres Stammkapitals bzw. grundsätzlich mit Ihrem Stammkapital, das in der nächste Woche vielleicht schon nicht mehr da ist, da es nicht zur Seite gelegt werden muss, sondern für Anschaffungen, Honorare, Werbung oder was auch immer verwendet werden. Selbst die 25.000 EUR Stammkapital einer GmbH lassen sich so mühelos in zwei Stunden am Nachmittag unter die Leute bringen. 

Insofern stellt das Stammkapital auch keine Sicherheit dar, weder für Banken noch für Lieferanten. Es erhöht deshalb auch nicht oder nur unwesentlich die Bonität, was sich auch bei einer GmbH spätestens dann bemerkbar macht, wenn ein Kredit beantragt werden soll. Nur auf Basis des Stammkapitals allein gibt es schlichtweg keinen - auch nicht für eine GmbH.

Im Kontext mit einer Limited Company ist es insofern nicht wichtig ob 1, 100, 1.000 EUR oder 5000 EUR an Stammkapital verwendet werden. 5000 EUR mögen sicherlich besser aussehen, aber der Look alleine hilft, wenn es darauf ankommt, in der Regel nicht weiter. Die Wahl des Stammkapitals ist insofern mehr oder minder Geschmacksache und führt zum heißen Tipp 100 EUR als Entscheidungshilfe - mit 100 EUR Stammkapital kann man schlichtweg nichts falsch machen. Mit 1000 EUR allerdings auch nicht.

Schnell, schneller, Limited: Gründungen dauern inzwischen nur noch 3-4 Stunden

14. September 2010

Schnell ging die Gründung einer englischen Limited Company schon immer. Im Gegensatz zur Gründung einer deutschen GmbH, ist in England für die Gründung einer Kapitalgesellschaft nämlich kein Notar für die Eintragung einer Limited notwendig, sondern die für die Eintragung erforderlichen Unterlagen können einfach ohne Beglaubigung oder Beurkundung beim englischen Handelsregister (Companies House) eingereicht werden – und das seit längerem einfach in elektronischer Form.

Durch eine neue Software-Architektur und den Austausch älterer Systeme beim Companies House im vergangenen Jahr ließ sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen in den letzten Monaten von einem Werktag (2007) auf heute 3-4 Stunden verkürzen. Ist das aktuelle Arbeitsaufkommen beim Companies House gering, dann geht es oft sogar noch schneller.

Am Vormittag bestellte Limiteds sind also in der Regel schon am Nachmittag eingetragen. Bei einem Werktag bleibt es, wenn der Antrag auf Eintragung erst nach 15 Uhr eingereicht wird. Die Limited hält damit den weltweiten Rekord in punkto Schnelligkeit, denn in keinem anderen Land der Welt ist das Registrierverfahren für Kapitalgesellschaften vergleichbar rassant.

Kostenlose Infobroschüre gegen Abmahnungen erschienen

11. September 2010

Kaum ist die Webseite online, schon ist oft die erste Abmahnung auch schon auf dem Tisch. Kein Wunder, denn das AGB-, Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht sind für den juristischen Laien schlichtweg nicht zu durchschauen. Was dagegen zu tun ist – im Vorfeld oder auch dann, wenn es schon passiert ist – hat Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch vom Kölner Online-Gütsiegel-Anbieter Trusted Shops in einer kostenlosen Info-Broschüre zusammengetragen. Der Sonderdruck zeigt die gängigsten Rechtsverstöße auf und gibt  Tipps, wie man sie vermeiden und was im Ernstfalls zu tun ist. Die Broschüre ist als eBook oder in gedruckter Version verfügbar.

Namensvergabe zunehmen restriktiv

10. September 2010

Für die Auswahl eines Firmennamens gab es beim englischen Handelsregister bislang eine einfache Faustregel: Er darf noch nicht registriert sein. Jede andere Abwandlung jedoch geht. War beispielsweise eine Conon Service Ltd. bereits registriert, so genügte ein Plural-s um die Gesellschaft doch noch eingetragen zu bekommen.

In letzter Zeit wird jedoch verstärkt darauf geachtet, dass Firmennamen unterscheidbar sind, so dass sich eine Conon Services Ltd. inzwischen nicht mehr registrieren lässt. Auch andere Schreibweisen wie C.O.N.O.N. Service oder CON NON Service Ltd. werden nicht mehr akzeptiert, so dass bei der Auswahl des Firmennamens auf alle darauf zu achten sich, dass er nicht zu ähnlich (klingend) zu einem bereits vorhandenen Firmennamen ist.